Samstag, 11. Juli 2015

Ministerin Monika Bachmann (JFMK-Vorsitzende) lud zum Gespräch nach Saarbrücken

Die Saarländische Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Monika Bachmann (diese hat seit Januar 2015 das Amt der JFMK-Vorsitzenden inne) lud m 09.07.2015 im Nachklang der Jugend- und Familienministerkonferenz (kurz JFMK), Vertreter_innen des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. sowie des Bündnisses für Kinder- und Jugendhilfe zu einem weiteren vertiefenden Gespräch ins Ministerium nach Saarbrücken ein.

Foto (von links nach rechts):
Heidi Bauer-Felbel (Vertreterin des DBSH im Bündnis), Prof. Dr. Mechthild Seithe (Bündnis Kinder- und Jugendhilfe), Gaby Böhme (DBSH Landesverband Saar), Dr. Claudia Wiotte-Franz (DBSH Landesverband Saar), Ministerin Monika Bachmann, Michael Leinenbach (Bundesvorsitzender)

Zunächst stellte Frau Ministerin Bachmann die verschiedenen Leistungen im Rahmen des SGB VIII sowie einige Ergebnisse der JFMK vor und verwies besonders auf die Konzeption der „Frühen Hilfen“, die aus dem Saarland heraus mittlerweile auch in andere Bundesländer exportiert würden.

Prof. Dr. Mechthild Seithe erläuterte das Memorandum des Bündnisses für Kinder- und Jugendhilfe zum SGB VIII (KJHG) und übermittelte u.a. den Wunsch, dass es dem Bündnis ein wichtiges Anliegen sei, wenn alle Akteure im SGB VIII inne hielten und sich in aller Ruhe zunächst einmal den Ist-Stand betrachteten, um dann erst nach einer Analyse, weitere Entscheidungen zu treffen. Im weiteren Verlauf wurden dann die unterschiedlichen Forderungen des Memorandums diskutiert. 
 
Heidi Bauer-Felbel, die Vertreterin des DBSH im Bündnis Kinder- und Jugendhilfe stellte noch einmal fest, dass es im SGB VIII (KJHG) – Paragraph 27, Abs. 2 heißt: „Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall….“

Michael Leinenbach, Bundesvorsitzender des DBSH, bat Frau Ministerin Monika Bachmann, einige Themen mit in die JFMK zu nehmen. Als wesentlich sieht er u.a. an, dass es bundesweit Höchstgrenzen in Fallverantwortung der Fachkräfte geben sowie die Staatliche Anerkennung wieder den Status eines Qualitätsmerkmals erhalten muss. Auch müsse das Fachkräftegebot sichergestellt werden und dass genau darauf geachtet werden müsse, welche Regelungen im geplanten Bundesteilhabegesetz getroffen werde. Durch das geplante Bundesteilhabegesetz dürfe das Fachkräftegebot nicht unterlaufen werden. 
 
Zum Abschluss bedankte sich Ministerin Monika Bachmann für die Anregungen und versprach diese mit in die JFMK zu nehmen, auch wenn nicht alle Thesen, wie von den Gesprächspartner_innen vorgetragen wurden, ihre Meinung widerspiegelten. Grundsätzlich sei jedoch darauf zu achten, dass genau geprüft werden müsse, welche Hilfeleistungen benötigt werden und welche Hilfeleistungen ggf. auf den Prüfstein kommen müssten. Innerhalb der JFMK seien Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die sich weiter mit dem Thema der Kinder- und Jugendhilfe befassen würden. Auch erläuterte Ministerin Bachmann, dass sie sich durchaus vorstellen könne, dass sie die Anregungen saarländischen Vertreter_innen von Jugendämtern, Trägern sowie Praktiker_innen in einem Gespräch präsentieren und diskutieren wird.

Michael Leinenbach bedankte sich für den freundlichen Empfang und das Angebot, weiter im Gespräch bleiben zu können.